Sie möchten umweltfreundlichen Sonnenstrom selbst erzeugen und direkt im Haus nutzen?
Eine PV-Anlage auf dem Hausdach mit zusätzlichem Energiespeicher machen es möglich.
- Bis zu 60 % des selbst erzeugten Stroms im Haus nutzen
Die Eigenstromnutzung verringert Ihre Ausgaben für den Kauf von teurem Netzstrom.
- Zusätzliche Einnahmen
Lohnende Einspeisevergütung für jede kWh ins Netz eingespeisten Strom!
- Sinkende Investitionskosten
Die ausgereifte Technik wird immer günstiger. Der Kauf eines neuen PV-Speichers wird zusätzlich gefördert.
In ganz Deutschland konnten sich die Betreiber der installierten über 3,5 Millionen Solaranlagen vor allem im ersten Halbjahr 2018 über eine Rekordernte freuen. Bis Ende November 2018 hat die Bundesnetzagentur einen Photovoltaik-Zubau für das letzte Jahr von mehr als 2600 Megawatt in Deutschland vermeldet. Die Nachfrage für PV und Batteriespeicher blieb vor allem im Segment der Photovoltaik-Dachanlagen hoch, vor allem bei Privathaushalten und im Gewerbe. Die Photovoltaikanlagen für Mieterstrommodelle summierten sich bis Ende November 2018 bis gerade einmal auf 6,3 Megawatt.
Die KfW-Förderbank vergab bis Ende 2018 bundesweit zinsgünstige Förderkredite für die Finanzierung von PV-Anlagen und Batteriespeichern im KfW-Programm Erneuerbare Energien - Speicher.
Mit Einstellung der bisher bundesweit nutzbaren Förderung legen immer mehr Bundesländer, Städte und Gemeinden eigene Förderprogramme auf. Derzeit gibt es in Deutschland über 100 PV-Speicherförderungen, ca. 80 % davon sind regionale Programme, meist lohnende Zuschüsse.
PV-Speicher-Förderungen finden
Wählen Sie als Maßnahme Photovoltaikanlage aus, erhalten Sie eine Übersicht der aktuellen Programme für Photovoltaik und PV-Speicher an Ihrem Wohnort.
PROGRESS.NRW
Nordrhein-Westfalen bezuschusst stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit einer neuen Photovoltaikanlage im Landesprogramm progress.nrw - Markteinführung. Anträge können vor Installation von PV-Anlage und Speicher, in der Regel von Februar bis Ende November gestellt werden.
Bei neu installierten PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp werden bis zu 10 % der Ausgaben für den elektrische Batteriespeicher und das zu seinem Betrieb erforderliche Batteriemanagementsystem gefördert. Größere PV-Anlagen erhalten für das Speichersystem einen höheren Zuschuss.
Zum Förderprogramm
MIETERSTROMZUSCHLAG
Wird auf einem Mietshaus eine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von bis zu 100 kW auf dem Dach installiert und bietet der Eigentümer seinen Mietern den Sonnenstrom 10 % unter dem örtlichen Grundversorgertarif an, fällt die Anlage unter die Förderung von Mieterstrommodellen. Für ein Mieterstrommodell entfallen nicht nur bestimmte Teile der Stromrechnung, wie z. B. Netzentgelte. Als Betreiber der PV-Anlage kann der Hausbesitzer bzw. ein von ihm beauftragter Anbieter einen Mieterstromzuschlag pro Kilowattstunde beantragen. Dieser Mieterstromzuschlag wird als Abschlag der jeweiligen Einspeisevergütung für den Strom aus PV-Anlagen gewährt. Die Höhe richtet sich sowohl nach der Größe der Haus-Anlage als auch dem Photovoltaik-Zubaus und wurde bisher mit 2,2 Cent/kWh bis zu 3,8 Cent/kWh angegeben. Mieter sind dabei nicht verpflichtet, auch nicht per Mietvertrag, den PV-Strom vom Dach zu beziehen.
Zum Mieterstromzuschlag